Der deutsche Occidentalist

2. Jahrgang № 2 (14). 15. März 1934.

Mitteilungsblatt des Deutschen Occidental-Sprachbundes (German Occidental-Federation).


Mitteilungen des Deutschen Occidental-Sprachbundes

Der Freundeskreis.

Den Grundstamm der deutschen Occidental-Bewegung bildet der Deutsche Occidental-Sprachbund (German Occidental-Federation), dessen Mitglieder das fortgesetzte und ernstliche Betreiben von Occidental als ihre freudig zu erfüllende Aufgabe betrachten.

Daneben soll zukünftig der Freundeskreis entstehen. Er umschließt alle diejenigen, die sich den Mitgliedern des Deutschen Occidental-Sprachbundes gegenüber bereiterklären, von diesen fortlaufend Occidental-Literatur anzunehmen, Occidental zu lernen und ferner vielleicht (das sei aber nicht das Ausschlaggebende!) sogar bereit sind, fortlaufend od. dann und wann dem Bunde geldliche Unterstützung darzubieten. Je größer der Freundeskreis ist, desto schneller und gewisser wird Occ. bekannt und erkannt. Die Mitglieder des Freundeskreises sind mir zu melden.

Jeder Coidealist sollte es als seine Pflicht ansehen, im Laufe des Jahres 1934 durch seine eigene persönliche Werbetüchtigkeit je einen Volksgenossen neu zum Bunde und ebenso mindestens zum Freundeskr. zu werben.

Joh. Quensel, Bundesführer.

Bundessatzung.

1. Der Deutsche Occidental-Sprachbund (German Occidental-Federation) besteht aus einem engeren Kreis von Angehörigen und aus einem weiteren von Anhängern. Den engern Kreis bilden die Mitglieder (Coidealisten). Mitarbeit im weiteren Sinne wird durch den Freundeskreis des Bundes gewährt.

2a. Mitglied des Bundes kann jeder deutsche Volksgenosse werden, der den Nachweis arischer Abstammung zu versichern vermag.

2b. Wer zur Mitarbeit bereit ist, ohne die Mitgliedschaft erwerben zu wollen oder zu können (2a), kann sich dem Freundeskreis anschließen.

[In der Deutschen Juristen-Zeitung hat d. Herr Reichsinnenminister Dr. Frick erneut darauf hingewiesen, daß die deutsche Rassengesetzgebung KEIN Werturteil über andere Rassen darstellen soll. Die Anwendung der Ariergesetzgebung soll nicht ins Uferlose gehen.]

3. Im Deutschen Occidental-Sprachbund herrscht das Führerprinzip. An der Spitze des Bundes steht der Bundesführer (president); er ernennt seinen Stellvertreter (vice-pres.).

4. Die Verwaltungsarbeiten liegen in der Hand des Bundeswalters (administrator). Er kann zum Zwecke seiner Entlastung und im Sinne der Arbeitsteilung je einen Schriftführer (secretario) und Kassenwart benennen; ihre Bestätigung bleibt dem Bundesführer vorbehalten.

5. Die Gesamtwerbeleitung liegt in der Hand des Werbewarts, der vom Bundesführer ernannt wird und ihm untersteht.

6. Bei sparsamster und wirtschaftlichster Kassenführung wird der Bundesbeitrag in Übereinstimmung mit dem Ausgaben-Muß im Verein mit dem Bundeswalter und dem Werbewart vom Bundesführer festgesetzt. Ein Drittel der Beiträge verbleibt den Gruppen, bei denen die zahlenden Mitglieder sind. Dem Bunde zufließende Spenden werden nur im Sinne seiner Aufgaben verwandt.

7. Die Zugehörigkeit eines jeden Mitgliedes zum Bunde wird nur durch die von ihm geleistete Arbeit für die Ziele unseres Bundes bewertet.

8. Die Mitglieder des Freundeskreises betätigen sich im Rahmen des ihnen für den Bund zu leistenden Möglichen. Zu festen Beitragszahlungen werden sie nicht verpflichtet.


Deutscher Occidental-Sprachbund, Günthersleben über Gotha.